eRechnungspflicht 2025: So bereiten Sie Ihren Großhandel vor
Der deutsche eRechnungs-Rollout läuft. Erfahren Sie, wie ZUGFeRD- und XRechnungs-Vorbereitung für Lebensmittelgroßhandel validiert werden sollte.
Seit Januar 2025 müssen inländische B2B-Empfänger in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen können. Ausstellungspflichten werden über Übergangsregeln schrittweise wirksam; Lebensmittelgroßhändler sollten deshalb Kundenformate, Rechnungsvolumen und Steuerberateranforderungen vor Änderungen im Produktivprozess abbilden.
Zwei wichtige eRechnungsformate in Deutschland sind XRechnung (XML-basiert und für öffentliche Auftraggeber relevant) und ZUGFeRD (hybrides PDF mit eingebettetem XML, in vielen B2B-Kontexten genutzt). Die passende Formatwahl hängt von Empfängererwartungen, Anbieterfähigkeit und Validierung vor Produktiveinsatz ab.
Für Lebensmittelgroßhändler bedeutet der deutsche eRechnungs-Rollout ein Umdenken bei Erstellung, Versand und Archivierung von Rechnungen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische B2B-Empfänger eRechnungen empfangen können; Ausstellungspflichten werden über die Übergangsregeln 2025-2027 schrittweise wirksam. Reine PDF-Prozesse können in Teilen der Übergangszeit noch zulässig sein, sind aber kein belastbares Zielbild.
Die praktischen Vorbereitungsschritte umfassen: Sicherstellen, dass Ihre Software ZUGFeRD- oder XRechnungs-Ausgabe unterstützt, Einrichten korrekter Rechnungsnummernfolgen, korrekte Konfiguration der Steuersätze (19% Regelsteuersatz und 7%-Ermäßigungsfälle in Deutschland) sowie die Prüfung des Archivierungsprozesses für Ihr Unternehmen.
LuniOps enthält Bausteine für strukturierte eRechnungen, regionale Steuersätze und nachvollziehbare Archivierungsprozesse. Vor dem produktiven Einsatz sollten Pflichtfelder, Empfängeranforderungen und steuerliche Details geprüft werden.
Der eRechnungs-Rollout ist auch eine Chance, Rechnungsdaten strukturierter zu machen. Der operative Nutzen hängt von Formatvalidierung, Empfängerakzeptanz, Stammdatenqualität und Pilotnutzung ab, nicht von einem pauschalen Wettbewerbsvorteil.